Die AMBULANTE PFLEGE wird ausgehöhlt!

ES REICHT JETZT.
NICHT MIT UNS!

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Unser Petition

 

Unser Ziel ist eine 100%ige Refinanzierung der Lohnkosten ab dem 01.09.2022. Hierzu ist seitens der Pflege- und Krankenkassen eine grundlegende Nachbesserung der Auswahl der Vergleichskriterien für die Basisberechnung notwendig. In den Korrekturen muss auch für die Wiederspiegelung elementarer Gehaltbestandteile der ambulanten Pflege, wie z.B. die Sondervergütungen der Mitarbeiter gesorgt sein, wie die geldwerte PKW-Überlassung. Diese sind in den gegebenen Tarifbemessungskriterien über die Durchschnittslöhne als Faktor gar nicht vorhanden.

An dieser Stelle kann es auch nicht nur um SGB XI gehen, die Krankenkassen müssen hier auch Ihren Teil dazu beitragen.

 

Begründung

Am 01.09.2022 tritt die Tariftreueregelung lt. Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11.Juni 2021 definitiv in Kraft. Mit diesem Datum sind wir als private Anbieter ambulanter Pflege aus dem Versorgungsvertrag heraus den Kassen gegenüber verpflichtet, die Gehälter nach gewähltem Tarif oder nach Durchschnittslöhnen anzupassen. Erfolgt dies nicht, werden die Versorgungsverträge gekündigt mit einer Frist von einem Jahr.

 

Für die ambulanten Pflegeanbieter gibt es zurzeit keine ausreichende Refinanzierung der Gehaltserhöhungen von ca. 20-30% und seitens der Kassen hagelt es Ablehnung, wie die aktuellen Verhandlungen mit den Berufsverbänden zeigen. Die stationären Anbieter haben eine Erhöhung von 25% erhalten und zahlen künftig entsprechende Löhne.

 

Die Verfassungsklagen der Verbände sind ins Leere gelaufen, die Verhandlungen der Berufsverbände mit den Kassen stagnieren und wir stehen jetzt vor dem sehr großen, existenzgefährdenden Problem, dass unsere Mitarbeiter spätestens Ende des Jahres abwandern werden, wenn wir nicht die Tariflöhne bezahlen. Zudem verteuert die Inflation das Leben – aus Mitarbeiterperspektive spricht vor dem Hintergrund nichts dafür auf 25% des Einkommens zu verzichten.

Gleichzeitig betrifft es auch die Pflegebedürftigen – unsere Kunden. Unser ehemaliger Gesundheitsminister Jens Spahn hat seinerzeit im Gesetz verankert, dass mit der Steigerung der Pflegesachleistungsbeträge um 5 % zum 01.01.2022 auch die geplante Tariftreue ab 01.09.2022 abgedeckt ist. Zum Zeitpunkt dieser gesetzlichen Verankerung lagen noch nicht einmal die zu meldenden Zahlen der tarifgebundenen Einrichtungen vor, welche erst mit 4 Monaten Verspätung geliefert wurden. Nach aktuellem Stand bedeutet also eine Lohnsteigerung für Pflegepersonal von 20-30 % auch eine 20-30 %ige Steigerung der Eigenanteile für die Pflegebedürftigen. Eine Information der Pflegebedürftigen über die exorbitante Zuzahlung ab 01.09.22 hielt man bis dato nicht für nötig.

Sowohl Pflegepersonal als auch Pflegebedürftige unterliegen derzeit dem Irrglauben, dass alles schon über die Kassen oder sonstirgendwie refinanziert sei. Viele Pflegeanbieter sehen sich allerdings aufgrund der mangelnden Refinanzierung vor dem Ruin und befürchten die Schließung ihrer Einrichtung noch vor Jahresende. Vor allem kleineren Einrichtungen wird die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Hierdurch würde eine dramatische Versorgungsnot entstehen, die unter jetzigen Bedingungen im Hinblick auf den demografischen Wandel kaum noch zu bewältigen ist. Andere Pflegeanbieter befürchten eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder der Pflegequalität, weil Einsparungen an anderen Stellen zwingend vorgenommen werden müssen, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Für Pflegebedürftige bleibt dann schlichtweg nur noch der Gang zum Sozialamt oder der Verzicht auf Pflegeleistungen.

Die Uhr ist 5 vor 12! Wir müssen jetzt handeln und nicht länger abwarten! Also unbedingt mitmachen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Interessengemeinschaft ambulante Pflege e.V. aus Kiel