Die AMBULANTE PFLEGE wird ausgehöhlt!

ES REICHT JETZT.
NICHT MIT UNS!

WORUM GEHT ES?

In erster Linie geht es darum die ambulante Pflege als gesellschaftliches Gut zu erhalten und stetig besser zu machen. Jeder, der in diesem Beruf arbeitet, weiß, dass diese Arbeit mehr als nur ein Job ist. Gleichwohl weiß jeder Pflegebedürftige, was es bedeutet sich immer auf einen anderen Menschen verlassen zu müssen und diesem Raum im eigenen Leben zu geben.

Pflegebedürftige

„Wenn das so umgesetzt wird, bleibt mir keine andere Möglichkeit, als ins Heim zu ziehen“.

Pflegekräfte

„Wir lieben unseren Beruf. Aber noch schneller arbeiten können wir nicht!
Das ist unwürdig.“

Pflege ist… kompliziert und doch ist es auch einfach – ohne sie geht es nicht!

Die Beste Form die Pflege zu verteidigen ist die Aufklärung darüber, wie die Dinge stehen.
Daher haben wir die Kampagne Nicht mit uns! ins Leben gerufen.

Am 01.09.2022 tritt die Tariftreueregelung lt. Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11. Juni 2021 definitiv in Kraft. Mit diesem Datum sind wir als private Anbieter ambulanter Pflege aus dem Versorgungsvertrag heraus den Kassen gegenüber verpflichtet, die Gehälter nach gewähltem Tarif oder nach Durchschnittslöhnen anzupassen. Erfolgt dies nicht, werden die Versorgungsverträge gekündigt mit einer Frist von einem Jahr.

Für die ambulanten Pflegeanbieter gibt es zurzeit keine ausreichende Refinanzierung der Gehaltserhöhungen von ca. 20-30% und seitens der Kassen hagelt es Ablehnung, wie die aktuellen Verhandlungen mit den Berufsverbänden zeigen. Die stationären Anbieter haben eine Erhöhung von 25% erhalten und zahlen künftig entsprechende Löhne.

Die Verfassungsklagen der Verbände sind ins Leere gelaufen, die Verhandlungen der Berufsverbände mit den Kassen stagnieren und wir stehen jetzt vor dem sehr großen, existenzgefährdenden Problem, dass unsere Mitarbeiter spätestens Ende des Jahres abwandern werden, wenn wir nicht die Tariflöhne bezahlen. Zudem verteuert die Inflation das Leben – aus Mitarbeiterperspektive spricht vor dem Hintergrund nichts dafür auf 25% des Einkommens zu verzichten.

Gleichzeitig betrifft es auch die Pflegebedürftigen. Jens Spahn hat seinerzeit im Gesetz verankert, dass mit der Steigerung der Pflegesachleistungsbeträge um 5 % zum 01.01.2022 auch die geplante Tariftreue ab 01.09.2022 abgedeckt ist. Zum Zeitpunkt dieser gesetzlichen Verankerung lagen noch nicht einmal die zu meldenden Zahlen der tarifgebundenen Einrichtungen vor, welche erst mit 4 Monaten Verspätung geliefert wurden. Aktueller Stand: Eine Lohnsteigerung für Pflegepersonal von 20-30% ist eine 20-30 %ige Steigerung der Eigenanteile für die Pflegebedürftigen. Eine Information der Pflegebedürftigen über die exorbitante Zuzahlung ab 01.09.22 hielt man bis dato nicht für nötig.

Pflegepersonal und Pflegebedürftige unterliegen derzeit dem Irrglauben, dass alles schon über die Kassen oder sonst irgendwie refinanziert sei. Viele Pflegeanbieter sehen sich allerdings aufgrund der mangelnden Refinanzierung vor dem Ruin und befürchten die Schließung ihrer Einrichtung noch vor Jahresende. Hierdurch würde eine dramatische Versorgungsnot entstehen, die unter jetzigen Bedingungen im Hinblick auf den demografischen Wandel nicht zu bewältigen ist. Andere Pflegeanbieter befürchten eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder der Pflegequalität, weil Einsparungen an anderen Stellen zwingend vorgenommen werden müssen, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Für Pflegebedürftige bleibt dann schlichtweg nur noch der Gang zum Sozialamt oder der Verzicht auf Pflegeleistungen.

DIE UHR IST 5 VOR 12! WIR MÜSSEN JETZT HANDELN!

Wir fordern von der Bundesregierung eine endgültigen Klärung der Kostenübernahmen für alle Beteiligten bis zum 01.09.2022: Für ambulante Pflegeanbieter und Leistungserbringer und für Pflegebedürftige, sowie die vollständige Refinanzierung der Kosten (100%) für die Pflegeanbieter und eine nur moderate Beteiligung der Pflegebedürftigen in bisher üblichen Rahmen (max. 2-3 %).

Eine systematische Benachteiligung der ambulanten Pflege vor dem Hintergrund „ambulant vor stationär“ ist von der Bundesregierung zu erklären.